Staatliche Förderung


Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz mit Investitionszuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern!

Wer gerade umbaut oder renoviert, sollte neben der richtigen Wärmedämmung oder dem altersgerechten Umbau von Anfang an auch aufeinander abgestimmte technische Sicherungsmaßnahmen mit einplanen, also einen Einbruchschutz aus einem Guss. Denn in der Regel ist es günstiger, die geeignete Sicherungstechnik sofort einzubauen, als später unter Umständen aufwändig nach zurüsten. Zudem gibt es jetzt auch bundesweit Möglichkeiten der staatlichen Förderung für den Einbau einbruchhemmender Produkte: Seit Juni 2014 fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen bestehender KfW-Produkte zur Barrierereduzierung oder zur energetischen Sanierung auch bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden.

Welche baulichen Maßnahmen werden gefördert?

Den Einbau neuer, einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren fördert die KfW im Rahmen ihrer Förderprodukte „Energieeffizient Sanieren“ und „Altersgerecht Umbauen“.

Der Einbau oder die Aufarbeitung von Fenstern sowieder nachträgliche Einbau von Rollläden und Fenstergittern wird innerhalb des Produkts „Energieeffizient Sanieren“ gefördert.

Wer das Förderprodukt „Altersgerecht Umbauen“ in Anspruch nimmt, kann sich neben dem Einbau barrierearmer einbruchhemmender Türen auch die Nachrüstung z. B. mit selbstverriegelnden Mehrfachverriegelungen und Zusatzschlössern fördern lassen. Zusätzlich werden auch der Einbau von Systemen zur Einbruchs- und Überfallmeldung (EMA/ÜMA), Bewegungsmeldern, der nachträgliche Einbau von elektrischen Antriebssystemen bei Rollläden sowie die Beleuchtung des Eingangsbereichs und der Einbau von Türspionen, Türkommunikation und Gegensprechanlagen gefördert.

Können die Förderprodukte kombiniert werden?

Die KfW-Förderprodukte „Energieeffizient sanieren“ und „Altersgerecht umbauen“ können kombiniert werden. Die Polizei empfiehlt, dabei unbedingt auch die jeweils in den Produkten enthaltenen Förderungen zum Einbruchschutz in Anspruch zu nehmen – nur so erhalten Sie einen umfassenden Schutz! Sofern in einzelnen Bundesländern landesspezifische Förderprodukte angeboten werden, können diese mit den KfW Produkten kombiniert werden, wenn es im jeweiligen Landesprogramm nicht explizit ausgeschlossen ist.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen sowie 
  • Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme.

Lassen Sie sich umfassend beraten!

Vor Beginn der Sanierung bzw. des Umbaus sollten Sie sich zu den Themen Einbruchschutz und Energieeffizienz beraten lassen. Schon einfache technische Maßnahmen können das Einbruchsrisiko erheblich reduzieren.
Setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit Ihrer (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle in Verbindung. Ihre nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie unter www.k-einbruch.de. Zudem sollten Sie sich auf Basis einer unabhängigen Energieberatung ein umfassendes Sanierungskonzept erstellen lassen. Für die Energieberatung empfiehlt die
KfW Sachverständige aus der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de

 Weitere Informationen

Umfassende Informationen zum Einbruchschutz erhalten Sie unter
www.k-einbruch.de. Unter www.k-einbruch.de/foerderung sind alle Informationen zu Möglichkeiten der staatlichen Förderung von Einbruchschutz eingestellt.
 

Wenn Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen bei den Formalitäten.